Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
Was ist eigentlich Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich – auf eigene Kosten – in anerkannten Veranstaltungen weiterzubilden. Dies ist für Schleswig-Holstein im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz festgelegt.
Wer erhält Bildungsurlaub?
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besitzen alle Arbeitnehmer/innen in Schleswig-Holstein, also Arbeiter/innen, Angestellte und Auszubildende. Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst einschließlich der Bundesbediensteten, die in Schleswig-Holstein tätig sind. Für Beamte gilt das Freistellungsgesetz nicht. Für sie gibt es entsprechende Vorschriften in der Sonderurlaubsverordnung.
Wieviel Bildungsurlaub gibt es?
Der Anspruch der Arbeitnehmer/innen auf Bildungsurlaub umfaßt fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Ein nicht ausgeschöpfter Freistellungsanspruch kann in das nächste Jahr übertragen werden, wenn ein 14-tägiger, sog. „verblockter“ Bildungsurlaub besucht werden soll.
Bei Arbeitnehmer/innen, die regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen wöchentlich arbeiten, ändert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch kann erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.
Wie wird Bildungsurlaub beantragt?
Mindestens sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs ist der Arbeitgeber vom geplanten Bildungsurlaub zu unterrichten. Die vhs stellt dazu eine Anmeldebescheinigung aus, die belegt, dass es sich um eine anerkannte Veranstaltung handelt.
Aus betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber einmalig eine Verschiebung des Bildungsurlaubs ins nächste Jahr verlangen. Der Freistellungsanspruch wird dann ins folgende Jahr übertragen.
Verzeichnisse Bildungsurlaub
In der rechten Spalte finden Sie zum download das Bildungsurlaubsverzeichnis der schleswig-holsteinischen Volkshochschulen. Darüber hinaus bietet auch Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. Bildungsurlaube an.