Fördermöglichkeiten
Vielfältige Programme erleichtern finanziell die Teilnahme an einer Weiterbildung. Eine finanzielle Förderung geht in Schleswig-Holstein mit einer professionellen Beratung der jeweiligen Adressaten einher.
Beratung
Der landesweite Beratungsservice zur Weiterbildung erteilt Auskunft und Beratung zu möglichen Förderinstrumenten.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Mit dem Weiterbildungsbonus fördert das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein gezielt Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte. Ziel ist es, Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukünftige Arbeitsplätze zu sichern. Gefördert werden 40% der Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 €. Der Arbeitgeber muss die anderen 60% übernehmen. Voraussetzungen: Die Weiterbildung ist beruflich relevant und hat einen Umfang von mind. 16 Zeitstunden (einschl. Pausen), Arbeitsstelle befindet sich in Schleswig-Holstein. Bestimmte Weiterbildungsinhalte sind von der Förderung ausgenommen; Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Auszubildende und Selbständige können den Weiterbildungsbonus nicht erhalten.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung nach AFBG; früher auch „Meister-BAföG“)
Mit dem AFBG besteht ein altersunabhängiger Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung bis auf „Master-Niveau“ (Master-Professional). Also zum Beispiel zum/zur Meister/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/in, Erzieher/in oder ähnlich. Es muss in der Regel ein sogenannter öffentlich-rechtlicher Abschluss sein, zum Beispiel ein staatlicher Abschluss oder ein Kammerabschluss. Zusätzlich zur Förderung der Lehrgangskosten ist ein Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit möglich. Die genauen Konditionen hängen von mehreren Faktoren ab.
Zuständige Stelle für die Antragstellung in Schleswig-Holstein:
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0431 / 9905-4444 (montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17 Uhr)
Informationen und Antragsunterlagen der IB.SH
Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
- Infos und Hinweise der zuständigen Stelle des Landes Schleswig-Holstein
- Anerkannte BU-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein