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Grundsätze des Landesverbandes zur Qualitätsentwicklung und -testierung

Am 07. Juni 2008 hat die Mitgliederversammlung des Landesverbandes  in Kiel Grundsätze des Landesverbandes der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. zur Qualitätsentwicklung und -testierung beschlossen.  Unter dem Titel "Volkshochschulen und Bildungsstätten: Vielfalt mit Qualität - Qualität mit System" sind diese veröffentlicht und stehen als Download zur Verfügung.

Qualitätssiegel des Landesverbandes der Volkshochschulen

Die ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität sind für den Landesverband und seine Mitgliedseinrichtungen selbstverständlich. Kundenorientierung, ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis und kompetente Mitarbeitende und Kursleitende sind Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges und erfolgreiches Bildungsangebot. Gemeinsame Grundsätze der Qualitätsentwicklung ermöglichen eine systematische Überprüfung und Verbesserung.

Für die einrichtungsbezogene Qualitätsentwicklung und -testierung stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:

  • Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW) für mittlere und größere Volkshochschulen.
  • Staatliche Anerkennung als Träger oder Einrichtung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein (siehe Landesverordnung).
  • Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) für Mitglieder, die Auftrags- und Vertragsmaßnahmen z.B. für die Arbeitsagentur, Bundeseinrichtungen o.ä. durchführen oder durchführen wollen.
  • Qualitätsstandards des Landesverbandes, für Mitglieder, die auf Grund ihrer Struktur keines der oben genannten Verfahren durchlaufen können. Die Einhaltung der Standards wird  nachgewiesen durch Begutachtung (siehe Kriterienkatalog für die Begutachtung).

Mitglieder, die mindestens eines der benannten Verfahren erfolgreich abgeschlossen haben, können das Qualitätssiegel des Landesverbandes der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. erhalten. Das Siegel gilt für die Dauer des zu Grunde liegenden Testats, maximal für vier Jahre.

Die Handreichung erläutert das Verfahren.

Die programmbereichsbezogene Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung umfasst die Qualifikation der Kursleitenden, die Einhaltung inhaltlicher Kriterien, die Durchführung festgelegter Curricula o.ä. nach fachorientierten Qualitätskonzepten.

Liste der vom vhs-Landesverband testierten Mitgliedseinrichtungen (PDF)

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