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Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen muss bleiben

Um Bildung und Chancen für alle Menschen sicherzustellen, müssen Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung auch in Zukunft umsatzsteuerfrei bleiben. Dafür warb der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) am 7. Februar im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in Berlin.

Die ab 2025 anstehende kommunale Umsatzsteuerpflicht sowie europarechtliche Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bedrohen aus Sicht des vhs-Bundesverbandes die bisherige Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Weiterbildungsangebote, wie sie bundesweit von Volkshochschulen angeboten werden. Dies gefährde den besonderen öffentlichen Auftrag der Volkshochschulen, Bildung und Chancen für alle Menschen zu ermöglichen.

„Eine Umsatzsteuerbefreiung der Volkshochschulen im Einklang mit europäischem Recht ist möglich, wenn man sie nur will“, stellte DVV-Präsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer gleich zu Beginn des Abends in ihrer Begrüßung fest. Volkshochschulen übernähmen in der Weiterbildung die schwierigsten Aufgaben und richteten sich außerdem auch an die finanziell schwächeren Zielgruppen. „Wenn ihre Angebote besteuert werden, müssen die Volkshochschulen ihre Preise erhöhen. Und damit riskieren wir, dass Menschen aus dem Lebenslangen Lernen aussteigen“, so Kramp-Karrenbauer. Daher brauche es eine Lösung für die Umsatzsteuerfrage auf Bundesebene, die dem einmaligen Wert der Volkshochschule als Institution für das Gemeinwesen gerecht wird.

Auch Mike Schubert, Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages, unterstrich in seinem einführenden Impuls den besonderen Bildungsauftrag der vhs in der Kommune und resümierte mit Verweis auf einen Beschluss des Städtetages aus dem vergangenen Jahr: „Volkshochschulen müssen niedrigschwellig und kostengünstig bleiben. Damit dies funktioniert, braucht es jetzt den politischen Willen zu einer gesetzlichen Klarstellung.“

Wie eine solche gesetzliche Klarstellung in Einklang mit europäischem Recht aussehen könnte, diskutierte der DVV-Vorsitzende Martin Rabanus beim anschließenden Podiumsgespräch mit den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen), Tim Klüssendorf (SPD) sowie Till Mansmann (FDP) aus Hessen. „Dass Volkshochschulen, wie auch Schulen- und Hochschulen, einen öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen, muss in der Gesetzgebung anerkannt werden,“ betonte Rabanus. Würden Volkshochschulen und andere gemeinwohlorientierte Weiterbildungsträger trotz dieses gesellschaftlichen Auftrags steuerlich mit privaten Anbietern gleichgestellt, würde dies vor allem den Menschen schaden, die auf niedrigschwellige Lernangebote angewiesen seien, so Rabanus.

Hinsichtlich einer europarechtskonformen Umsetzung verwies er auf ein Gutachten des DVV und unterbreitete den Parteivertretern ein Angebot für weitere Gespräche. Zum Abschluss des Parlamentarischen Abends bekräftigen alle Podiumsgäste den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Willen ihrer Parteien, die Umsatzsteuerbefreiung für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung beibehalten zu wollen. Ziel sei es, in der Frage Rechtssicherheit für Volkshochschulen und weitere gemeinwohlorientierte Bildungsträger zu schaffen.

Gemeinsame Stellungnahme der Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung

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V.l.: Bruno Hönel, MdB; Tim Klüssendorf, MdB; Martin Rabanus, DVV; Till Mansmann, MdB (Foto: Christian Kruppa).