Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein haben nicht alle gleichermaßen Zugang zu Angeboten der öffentlich verantworteten Weiterbildung. Insbesondere Angebote zur Alphabetisierung, Grundbildung, dem Nachholen von Schulabschlüssen, berufsorientierte Deutschkurse, Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements für Beschäftigte von KMU und Kommunen sowie Angebote der politischen Bildung sind für viele Bürgerinnen und Bürger nicht in erreichbarer Nähe.
Der Grund hierfür sind Strukturdefizite, die auf Lücken im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein zurückzuführen sind. Das Gesetz regelt in erster Linie die Bildungsfreistellung. Gegenüber den vergleichbaren Gesetzen der anderen Bundesländer weist es damit deutliche Lücken vor allem hinsichtlich der Leistungsförderung auf. Zudem fehlen Elemente einer dynamisierten Förderung, um einen schleichenden Strukturabbau aufgrund von Kostensteigerungen zu vermeiden.
In der Konsequenz ist die Landesförderung pro…
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