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Positionen und Grundsätze

Resolution: Bessere Förderung der Volkshochschulen und Bildungsstätten über ein reformiertes Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

  • Grundbildung, Struktur, Integration, Teilhabe

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Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein haben nicht alle gleichermaßen Zugang zu Angeboten der öffentlich verantworteten Weiterbildung. Insbesondere Angebote zur Alphabetisierung, Grundbildung, dem Nachholen von Schulabschlüssen, berufsorientierte Deutschkurse, Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements für Beschäftigte von KMU und Kommunen sowie Angebote der politischen Bildung sind für viele Bürgerinnen und Bürger nicht in erreichbarer Nähe.

Der Grund hierfür sind Strukturdefizite, die auf Lücken im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein zurückzuführen sind. Das Gesetz regelt in erster Linie die Bildungsfreistellung. Gegenüber den vergleichbaren Gesetzen der anderen Bundesländer weist es damit deutliche Lücken vor allem hinsichtlich der Leistungsförderung auf. Zudem fehlen Elemente einer dynamisierten Förderung, um einen schleichenden Strukturabbau aufgrund von Kostensteigerungen zu vermeiden.

In der Konsequenz ist die Landesförderung pro Einwohner für Volkshochschulen in Schleswig-Holstein bundesweit am zweitniedrigsten, mit großem Abstand zum bundesweiten Durchschnitt. Dies führt zu deutlichen regionalen Unterschieden in der Weiterbildungsstruktur, so dass eine flächendeckende Grundversorgung nicht gewährleistet ist. Im Ergebnis kann hinsichtlich des Zugangs zu Weiterbildungsangeboten in Schleswig-Holstein nicht von einer Gleichheit der Lebensverhältnisse gesprochen werden.

Wie wichtig die öffentlich verantwortete Weiterbildung ist, haben die schleswig-holsteinischen Volkshochschulen zuletzt u.a. mit ihren Leistungen in der Integration gezeigt. Auch unter anderen Aspekten ist in einer Gesellschaft im Wandel das Lernen im gesamten Lebenslauf von besonderer Bedeutung:

  • Volkshochschulen und Bildungsstätten können mit ihren Angeboten dazu beitragen, dass auch nicht-berufstätige, gering-qualifizierte und ältere Menschen von den Chancen der Digitalisierung profitieren, um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern.
  • Eine wachsende Verbreitung populistischer Politikansätze und sinkendes Vertrauen in demokratische Instanzen erfordern mehr Anstrengung in der politischen Bildung.
  • Ein hochentwickeltes Bildungsland wie Deutschland muss für die 6,2 Millionen gering literalisierten Erwachsenen hinreichende Angebote schaffen, um ihnen Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen.
  • Volkshochschulen und Bildungsstätten gehören – vor allem in ländlichen Regionen – zu den wenigen verbliebenen Begegnungsorten, die gesellschaftlichen Zusammenhalt befördern.

Die schleswig-holsteinischen Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Bildungsstätten sehen vor diesem Hintergrund dringenden Verbesserungsbedarf beim Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

Wir fordern daher die politischen Akteure im Land dazu auf,

  • das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein zu reformieren,
  • dabei insbesondere die Leistungsförderung zu regeln,
  • die Landesförderung deutlich anzuheben und
  • die Dynamisierung der Landesförderung im Gesetz zu regeln.

Beschlossen im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 2019 in Kiel