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EOK.SH – „Erstorientierungskurse in Schleswig-Holstein“

Im Rahmen des Projektes „EOK.SH ­– Erstorientierungskurse in Schleswig-Holstein“ werden niedrigschwellige Kurse zur sprachlichen und landeskundlichen Erstorientierung durchgeführt. Koordiniert wird das Projekt vom Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. und umgesetzt von Volkshochschulen sowie anderen zugelassenen Trägern. Die Erstorientierungskurse werden aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) finanziert. Zudem flankiert das Land Schleswig-Holstein die Kurse beispielsweise mit Fahrtkosten für die Teilnehmenden.

Zugang zu den Kursen haben primär Schutzsuchende. Wenn darüber hinaus Plätze vorhanden sind, können auch folgende Personengruppen teilnehmen:

  • Schutzberechtigte und ihre Familien
  • andere Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt
  • EU-Zugewanderte
  • Geduldete

Voraussetzung für alle Personen ist, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen (noch) nicht möglich ist. Schulpflichtige dürfen nicht an den Kursen teilnehmen.

Die Kurse vermitteln

  • relevante Themen wie Werte und Normen des Zusammenlebens, Arbeit in Deutschland, medizinische Versorgung, Schule und Kindergarten etc.
  • Kenntnisse über Lebensweise und Umgangsformen in der deutschen Gesellschaft verbunden mit jeweils zugehörigem Vokabular und sprachlichen Wendungen
  • Wissen über Beratungs- und Serviceangebote vor Ort

Ein Erstorientierungskurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten mit sechs Wahlpflichtmodulen à 50 Unterrichtseinheiten und dauert ca. fünf Monate. Nach Kursende wird eine A1- oder A2-Prüfung abgelegt. Im Anschluss an einen EOK kann ein STAFF Aufbaukurs mit weiteren 300 Unterrichtseinheiten besucht werden.

Informationen:

Schnellübersicht: EOK.SH

Primär erwachsene Schutzsuchende mit Wohnsitz in SH; darüber hinaus: Schutzberechtigte und ihre Familien, andere Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt, EU-Zugewanderte, Geduldete

Kurse zur sprachlichen und landeskundlichen Erstorientierung; Teilnahme ist möglich, sofern die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen (noch) nicht möglich ist.

Nach deutlicher Mittelkürzung des BMI, stückweise Aufstockung der Mittel im Jahresverlauf; LV koordiniert das Projekt landesweit; Kursträger akquirieren TN und KL und setzen die Kurse vor Ort um.

Mitglieder und andere zugelassene Sprachkursträger können die Kurse anbieten; wenn sich vor Ort kein geeigneter Anbieter finden lässt, können Kommunen selbst Träger werden; Neue Träger nach Absprache mit dem Koordinationsteam.

Ansprechpartner*innen beim Landesverband

Franciska Meyhoff

Tel.: 0431 97984-25
fm@~@vhs-sh.de
EOK.SH (Erstorientierungskurse)