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Fördermöglichkeiten

Vielfältige Programme erleichtern finanziell die Teilnahme an einer Weiterbildung. Eine finanzielle Förderung geht in Schleswig-Holstein mit einer professionellen Beratung der jeweiligen Adressaten einher.

Beratung

Die Weiterbildungsberater*innen im Beratungsnetz Weiterbildung erteilen Auskunft und Beratung zu diesen und weiteren Förderinstrumenten.

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Mit dem Weiterbildungsbonus fördert das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein gezielt Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler. Ziel ist es, Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukünftige Arbeitsplätze zu sichern. Gefördert werden 40% der Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 €. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber die anderen 60% dazu zahlen (Selbstständige tragen diese Kosten selbst). Voraussetzungen: Die Weiterbildung ist beruflich relevant und hat einen Umfang von mind. 16 Zeitstunden (einschl. Pausen), Arbeitsstelle bzw. Betriebssitz (bei Selbstständigen) befindet sich in Schleswig-Holstein.

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung nach AFBG; früher auch „Meister-BAföG“)
Mit dem AFBG besteht ein altersunabhängiger Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung bis auf „Master-Niveau“ (Master-Professional). Also zum Beispiel zum/zur Meister/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/in, Erzieher/in oder ähnlich. Es muss in der Regel ein sogenannter öffentlich-rechtlicher Abschluss sein, zum Beispiel ein staatlicher Abschluss oder ein Kammerabschluss. Zusätzlich zur Förderung der Lehrgangskosten ist ein Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit möglich. Die genauen Konditionen hängen von mehreren Faktoren ab.
Zuständige Stelle für die Antragstellung in Schleswig-Holstein:

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0431 / 9905-4444 (montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17 Uhr)
Informationen und Antragsunterlagen der IB.SH

 

Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung