Pandemie SARS-CoV-2 - "Coronavirus"
Informationen für VolkshochschulenAls Landesverband geben wir Ihnen allgemeine Hinweise. Maßgeblich sind die Anweisungen der Behörden. Bitte beachten Sie auch, dass einzelne Kommunen und Kreise weitergehende Regeln erlassen können.
- Der Lehr- und Veranstaltungsbetrieb an Volkshochschulen und Bildungsstätten erfordert keine gesonderten Schutzmaßnahmen.
- Wo vermehrtes Personenaufkommen herrscht, wird empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die aktuelle Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.