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Pandemie SARS-CoV-2 - "Coronavirus"

Informationen für Volkshochschulen

Als Landesverband geben wir Ihnen allgemeine Hinweise. Maßgeblich sind die Anweisungen der Behörden. Bitte beachten Sie auch, dass einzelne Kommunen und Kreise weitergehende Regeln erlassen können.

  • Der Lehr- und Veranstaltungsbetrieb an Volkshochschulen und Bildungsstätten erfordert keine gesonderten Schutzmaßnahmen.
  • Wo vermehrtes Personenaufkommen herrscht, wird empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) (ersatzverkündet am 29. September 2022, in Kraft ab 1. Oktober 2022)

Die aktuelle Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.