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Kursprogramm aus Gesundheitspolitik, -wesen

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung - jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.


Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.


Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.


In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein


Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link von uns.


Für eine Teilnahme müssen Sie sich zwei Werktage vor der Anmeldung registriert haben.

Ihr Name, mit dem Sie sich anmelden, ist im Chatfenster für alle teilnehmende Personen einzusehen. Wenn Sie dies nicht möchten, benutzen Sie bitte ein Pseudonym.

Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung empfehlen wir als Browser Chrome oder Firefox in einer aktuellen Version. Sofern Ihr Browser die technischen Anforderungen nicht unterstützt, werden Sie auf einen Live-Stream umgeleitet. Über diesen ist die aktive Teilnahme an der Diskussion leider nicht möglich.


Der Online-Vortrag wird nicht aufgezeichnet. Auch können wir Ihnen die Folien nicht zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich selbst Notizen zu machen.

Kurs abgeschlossen Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, bestimmen Sie!

vhs Preetz ab Fr., 26.04.24, 11:00 Uhr

Schnell kann es im Leben passieren, dass man sich in einer Situation befindet, in der eine rechtliche Vertretung notwendig wird. Können einen dann die nahen Angehörigen automatisch vertreten? Welche Dinge sollte man unbedingt regeln?


Wir zeigen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo die Stolpersteine liegen.


Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.


In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein


Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link von uns.


Für eine Teilnahme müssen Sie sich zwei Werktage vor der Anmeldung registriert haben.

Ihr Name, mit dem Sie sich anmelden, ist im Chatfenster für alle teilnehmende Personen einzusehen. Wenn Sie dies nicht möchten, benutzen Sie bitte ein Pseudonym.

Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung empfehlen wir als Browser Chrome oder Firefox in einer aktuellen Version. Sofern Ihr Browser die technischen Anforderungen nicht unterstützt, werden Sie auf einen Live-Stream umgeleitet. Über diesen ist die aktive Teilnahme an der Diskussion leider nicht möglich.


Der Online-Vortrag wird nicht aufgezeichnet. Auch können wir Ihnen die Folien nicht zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich selbst Notizen zu machen.

Kurs abgeschlossen Online-Vortrag: Pflege organisieren

vhs Reinfeld ab Fr., 03.05.24, 11:00 Uhr

Wenn ein Angehöriger Pflege braucht, stellt sich die Frage, wie die Pflege organisiert werden soll. Wir erläutern die Möglichkeiten der Pflegeorganisation in Deutschland und erklären die aktuelle Rechtslage zum Thema, vor allem vor dem Hintergrund des Pflegestärkungsgesetzes II.

Die Veranstaltung ist ein kostenfreies Angebot der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und findet in Kooperation mit den Volkshochschulen Schleswig-Holsteins statt.

Den Teilnahmelink erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.


Leitung: Kerstin Heidt

Du bist dauernd müde, kannst aber schlecht ein- oder durchschlafen? Fühlst dich oft überfordert und unfit und hast andere kleinere Wehwehchen, die dir keine Ruhe geben? Dann bist du in diesem Workshop genau richtig.

Hier lernst du, wie du mit Ernährungsumstellung, Meditationstechniken und gezielten

Bewegungseinheiten deinen Lebensstil so veränderst, dass sich deine Schlafqualität deutlich verbessert, dein Hormonhaushalt ausgeglichen und dein Stresspegel reduziert werden.

Im ersten Teil des Workshops werden die Grundprinzipien des ganzheitlichen Prävention- und Genesungsansatzes vorgestellt. Im zweiten Teil haben wir Zeit für eine kurze Selbstreflektion und für spannende Übungen, die du als nützliche Werkzeuge für deinen Alltag mitnehmen kannst.

Fühlst du dich angesprochen? Dann freue ich mich über deine Teilnahme!


Lile Bauer

(ausgebildete Ernährungsberaterin, Meditations- und Yoga-Trainerin)



Gestaffelte Kursgebühr: ab 8 TN: 13,00 €, ab 6 TN: 17,50 €, ab 4 TN: 26,00 €

wenig Teilnehmer Schulung zur Lebensmittelhygiene und Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

vhs Bordesholm-Wattenbek Huus an´n Markt , ab Sa., 02.11.24, 10:00 Uhr

Die Lebensmittelsicherheit ist auf allen Stufen zu gewährleisten. Daher müssen alle, die insbesondere mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ihre Kenntnisse über Gefahren bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln auffrischen und zusätzlich ggf. die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (sog. Folgebelehrung) wiederholen. Bereits kleine Nachlässigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln können schwerwiegende Folgen für Viele haben. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt haftet auch zivil- und strafrechtlich dafür, dass die Produkte einwandfrei sind, gesundheitlich und unbedenklich verzehrt werden können. Von Ausnahmen abgesehen zählen sie zu den "Lebensmittelunternehmern", die die Verantwortung tragen. Darüber hinaus sollen die Schulungen das Verständnis für betriebliche Hygienemaßnahmen erhöhen und Hygienekenntnisse im Hinblick auf die betrieblichen Produktionsprozesse vermitteln. Aufgrund der derzeitigen Situation wird auch das Thema Corona-Virus/ Lebensmittelsicherheit angesprochen.


Die Schulung richtet sich nach den Vorgaben des § 4 Lebensmittel-Hygiene Verordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene sowie dem Infektionsschutzgesetz i.d.j.g.F.. Es erfolgt die Ausgabe einer Teilnahmebescheinigung (auch als Nachweis für die amtliche Kontrolle).


Die Schulung ist nicht nur für den im Lebensmittelbereich beruflich tätigen Personenkreis, sondern ggf. auch für diejenigen erforderlich, die in anderen Bereichen (z.B. Tafel, Tagesmutter, o.ä.) Lebensmittel abgeben und zu den Lebensmittelunternehmern zählen.

Termine und Themen können nach Absprache auch für Gruppen durchgeführt werden.


Lernziel: Erwerb des notwendigen Nachweises über "Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz", eine Voraussetzung, um Lebensmittel herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen.


Zum Dozenten: Dr. Gerhard Stengel ist Fachtierarzt für Lebensmittelhygiene mit der Zusatzbezeichnung "Hygiene- und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich"

Wer kennt das nicht: Gutgemeinte Ratschläge beim Essen, verlockende Versprechen in der Werbung und Mythen, getarnt als Allgemeinwissen. Doch was stimmt eigentlich und was ist ein Gerücht?


Nehmen Sie teil und testen Sie Ihr Wissen. Anhand vieler Beispiele aus jahrelanger Verbraucherarbeit werden Mythen aufgedeckt und Hintergründe erklärt. So manche Erkenntnis wird Sie überraschen, zum Schmunzeln bringen oder für mehr Wissen sorgen.


Die Veranstaltung ist ein kostenfreies Vortragsangebot der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und findet in Kooperation mit den Volkshochschulen Schleswig-Holsteins statt.

Eine rechtzeitige Anmeldung ist zwingend notwendig, damit sie sich mit dem von uns erhaltenen Zugangslink einloggen können.

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.


Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.


Der Vortrag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Er findet in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein statt.

Eine rechtzeitige Anmeldung ist zwingend notwendig, damit sie sich mit dem von uns erhaltenen Zugangslink einloggen können.

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.


Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.


Der Vortrag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Er findet in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein statt.

Eine rechtzeitige Anmeldung ist zwingend notwendig, damit sie sich mit dem von uns erhaltenen Zugangslink einloggen können.

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