Qualitätssiegel des Landesverbandes der Volkshochschulen

Die ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität sind für den Landesverband und seine Mitgliedseinrichtungen selbstverständlich. Kundenorientierung, ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis und kompetente Mitarbeitende und Kursleitende sind Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges und erfolgreiches Bildungsangebot. Gemeinsame Grundsätze der Qualitätsentwicklung ermöglichen eine systematische Überprüfung und Verbesserung.

Für die einrichtungsbezogene Qualitätsentwicklung und -testierung stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:

  • Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW) für mittlere und größere Volkshochschulen.
    Weitere Informationen bei www.artset-lqw.de.
  • Staatliche Anerkennung als Träger oder Einrichtung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein für Mitglieder mit mindestens einer halben hauptberuflichen Leitungsstelle.
    Die Landesverordnung erhalten Sie hier als pdf.
  • Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) für Mitglieder, die Auftrags- und Vertragsmaßnahmen z.B. für die Arbeitsagentur, Bundeseinrichtungen o.ä. durchführen oder durchführen wollen.
  • Qualitätsstandards des Landesverbandes, für Mitglieder, die auf Grund ihrer Struktur keines der oben genannten Verfahren durchlaufen können. Die Einhaltung der Standards wird  nachgewiesen durch Begutachtung.
    Das Raster für eine Begutachtung erhalten Sie hier als pdf.

Mitglieder, die mindestens eines der benannten Verfahren erfolgreich abgeschlossen haben, können das Qualitätssiegel des Landesverbandes der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. erhalten. Das Siegel gilt für die Dauer des zu Grunde liegenden Testats, maximal für vier Jahre.

Die programmbereichsbezogene Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung umfasst die Qualifikation der Kursleitenden, die Einhaltung inhaltlicher Kriterien, die Durchführung festgelegter Curricula o.ä. nach fachorientierten Qualitätskonzepten.