Gesundheit

Kooperation mit Krankenkassen

Verträge und Vereinbarungen mit Krankenkassen
Volkshochschulen sind kompetente Partner im deutschen Gesundheitssystem. In Schleswig-Holstein sind die Volkshochschulen offen für die Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen. Auch die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene habe dies erkannt. Im Mai 2005 schloss der Bundesverband der Angestellten- und Arbeiterersatzkassen (VdAK/AEV) mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband neuerlich einen Kooperationsvertrag ab. In Schleswig-Holstein arbeitet der VdAK/AEV bereits seit Ende Januar 2003 mit den Volkshochschulen zusammen . Durch diese Formen der Zusammenarbeit kann es zu Einsparungs- und Synergieeffekten kommen.

Hintergründe
Nach Inkrafttreten des §20 SGB V am 1.1.2000 und seiner Neufassung zum 1.1.2001 sind die Krankenkassen aufgefordert, für ihre Versicherten Angebote zur Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung machen. Kurse zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten.

Im August 2010 haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen letztmalig "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" verabschiedet. Damit wollen sie die Qualität der Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sicherstellen, die sie ihren Versicherten in Teilen refinanzieren.

Gebührenerstattung für Versicherte
Einige Krankenkassen refinanzieren anteilig ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, die die Krankenkassen für sich selber definieren, die Teilnahme an einem VHS-Kurs der Gesundheitsbildung. Volkshochschulen bieten ihrem Verstandnis von Gesundheitsbildung folgend neben diesen Kooperationsangeboten eine Vielzahl von qualifizierten Angeboten vor allem in den Feldern Bewegung/ Gymnastik, Entspannung/Körpererfahrung/Körperphysiologie, Ernährung/Kochen an.
Daher: Möchten Sie wissen, ob Sie für einen Kurs eine anteilige Refinanzierung bekommen können, fragen Sie vor dem Besuch eines VHS-Gesundheitskurses bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse nach.